AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchung und Zahlungsbedingungen
Die Buchung wird durch die Annahme der Offerte und die Zahlung der Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags verbindlich. Mit der Begleichung der Anzahlung sichert ihr euren Hochzeitstermin und erklärt euch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Hochzeit vollständig zu begleichen. Eine frühere Zahlung ist jederzeit möglich, entweder in einer Summe oder in mehreren Raten.
Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, die Erbringung der Leistung von der vollständigen Zahlung abhängig zu machen bzw. bereits erstellte Bilder erst nach vollständigem Zahlungseingang zu liefern.
Leistungsumfang und Beschreibung
Das Brautpaar wählt eines der angebotenen Fotopakete, wobei jedes Paket eine festgelegte Anzahl an Stunden umfasst. Im Planungsformular gibt das Brautpaar die gewünschte Start- und Endzeit der fotografischen Begleitung an.
Die Pakete beinhalten eine geschätzte Anzahl an fertig bearbeiteten Fotos. Die tatsächliche Anzahl kann je nach Ablauf, Dauer und Ereignissen des Hochzeitstages variieren. Die angegebene Anzahl stellt daher keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindestanzahl an Bildern dar.
Die Fotografin wählt die Bilder nach ihrem professionellen Fachwissen, ihrer Erfahrung und ihrem künstlerischen Urteil aus. Die Bearbeitung der ausgewählten Bilder erfolgt im Stil des Portfolios der Fotografin. Der Bildlook ist natürlich, zeitlos und authentisch. Eine umfangreiche Beauty-, Haut- oder Gesichtsretusche ist nicht Bestandteil der Leistung. Mit der Übergabe der final bearbeiteten Bilder gilt die Leistung der Fotografin als erbracht; nachträgliche Änderungswünsche oder weitere Bearbeitungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Das Brautpaar nimmt zur Kenntnis, dass weder Rohdateien (RAW-Dateien) noch unbearbeitete Bilder herausgegeben werden.
Besondere Bildwünsche, wie beispielsweise ein Paarshooting, ein First Look, Gruppenfotos oder bestimmte Momente während der Trauung, werden der Fotografin über das Planungsformular mitgeteilt. Die Fotografin bemüht sich, diese Wünsche umzusetzen. Die tatsächliche Umsetzung kann jedoch aufgrund des zeitlichen Ablaufs, der örtlichen Gegebenheiten sowie Vorgaben von Standesbeamten, Geistlichen oder Veranstaltungsorten nicht in jedem Fall garantiert werden.
Leistungsänderungen
Die Fotografin wird für die im Planungsformular vereinbarte Zeitspanne gebucht. Zusätzliche Stunden können nach Absprache vor Ort hinzugebucht werden und werden gemäss dem in der Offerte vereinbarten Preis pro zusätzlicher Stunde verrechnet.
Lieferung der Fotos
Eine kleine Auswahl der bearbeiteten Bilder wird euch kurz nach der Hochzeit als Sneak Peek in einer privaten Online-Galerie zur Verfügung gestellt.
Die vollständige Galerie mit den fertig bearbeiteten Bildern wird innerhalb von 4–6 Wochen nach der Hochzeit bereitgestellt. Die Bilder werden als JPG-Dateien in hoher Auflösung und Druckqualität in einer passwortgeschützten, privaten Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Die Galerie ermöglicht den Download der Bilder in hoher Qualität und kann mit Familie und Gästen geteilt werden. Die Online-Galerie bleibt ab Bereitstellung für 90 Tage verfügbar. Wir empfehlen, die Bilder innerhalb der 90 Tage herunterzuladen und lokal zu sichern; nach Ablauf besteht keine Garantie auf weitere Verfügbarkeit.
Bildrechte und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an sämtlichen von der Fotografin erstellten Bildern bleibt jederzeit bei der Fotografin.
Mit der Beauftragung räumt ihr der Fotografin das uneingeschränkte Recht ein, die im Rahmen der Hochzeit entstandenen Bilder für Eigenwerbung auf der eigenen Website, in ihren sozialen Medien, in Blogs, auf Visitenkarten sowie für Wettbewerbe zu verwenden und zu veröffentlichen.
Die Fotografin respektiert dabei die Privatsphäre des Brautpaares. Wenn ihr einzelne Bilder nicht für öffentliche Zwecke verwendet haben möchtet, könnt ihr dies der Fotografin schriftlich mitteilen. Möchte die Fotografin die Bilder darüber hinaus kommerziell nutzen – insbesondere an Dritte verkaufen oder lizenzieren –, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Brautpaares gestattet.
Die vorstehenden Nutzungsrechte gelten sinngemäss auch für Bilder, auf denen Hochzeitsgäste zu sehen sind, sofern sie im Rahmen der Hochzeitsreportage entstanden sind. Das Brautpaar verpflichtet sich, seine Gäste vorab darüber zu informieren, dass an der Hochzeit fotografiert wird und die entstandenen Bilder unter anderem für die Eigenwerbung der Fotografin (z. B. Website, Social Media, Portfolio) verwendet werden können.
Bei Bildern, auf denen einzelne Gäste – insbesondere Kinder – klar erkennbar und im Fokus des Bildes sind, holt die Fotografin vor einer Veröffentlichung in jedem Fall die Zustimmung des Brautpaares ein.
Das Brautpaar erhält das Recht, die erhaltenen Bilder für private, nicht-kommerzielle Zwecke uneingeschränkt zu nutzen – insbesondere zum Ausdrucken, für private Fotobücher, sowie zum Teilen in den eigenen sozialen Medien.
Haftung
Die Fotografin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, extreme Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wird keine Haftung übernommen.
Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt die vereinbarte Leistung nicht erbringen können, kommt ihre Associate-Fotografin zum Einsatz, welche im gleichen fotografischen Stil arbeitet. Sollte auch die Associate-Fotografin nicht verfügbar sein, wird die Fotografin alles daran setzen, eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen mit ähnlichem Stil zu organisieren. Kann keine geeignete Ersatzperson gefunden werden, ist die Haftung der Fotografin auf die vollständige Erstattung aller bereits gezahlten Beträge, einschliesslich der Anzahlung, beschränkt.
Die Fotografin trifft angemessene technische Vorkehrungen zur Sicherung der Aufnahmen und verfügt während der fotografischen Begleitung über geeignete Ersatzgeräte. Für den unwahrscheinlichen Fall eines vollständigen oder teilweisen Verlusts der Aufnahmen, beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts, Diebstahls oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, ist die Haftung auf den für den Auftrag bezahlten Betrag beschränkt.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann die gebuchte fotografische Dienstleistung jederzeit schriftlich stornieren. Bei einer Stornierung gelten folgende Stornierungsgebühren, abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung:
- Mehr als 120 Tage vor der Hochzeit: keine weitere Stornierungsgebühr; die Anzahlung verbleibt bei der Fotografin.
- 91–120 Tage vor der Hochzeit: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- 61–90 Tage vor der Hochzeit: 75 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- 60 Tage oder weniger vor der Hochzeit: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweils fällige Stornierungsgebühr angerechnet. Die Anzahlung wird bei einer Stornierung in jedem Fall einbehalten.
Stornierung durch die Fotografin
Sollte die Fotografin die vereinbarte Leistung aus anderen als den in „Haftung" genannten Gründen (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht erbringen, informiert sie das Brautpaar so früh wie möglich schriftlich. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall, eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen mit ähnlichem Stil zu organisieren. Kann keine geeignete Ersatzperson gefunden werden oder wird diese vom Brautpaar abgelehnt, werden sämtliche bereits geleisteten Zahlungen, einschliesslich der Anzahlung, vollständig zurückerstattet.
Verschiebung der Hochzeit
Sollte die Hochzeit aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen verschoben werden müssen, kann der gebuchte Auftrag nach Möglichkeit auf das neue Hochzeitsdatum übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Fotografin am neuen Datum verfügbar ist. Eine Verschiebung ist einmalig möglich.
Ist das neue Datum nicht verfügbar, gilt die Verschiebung als Stornierung des ursprünglichen Auftrags und es gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für diese Vereinbarung gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Hochzeitsfotografin Cornelia Vinzens
Rabengasse 10
7000 Chur, Graubünden
Schweiz
UID: CHE-181.571.407
2026